Besondere Teilnahmebedingungen

Gebraucht-Motorrad-Markt 2026
  1. Dauer, Ort, Veranstalter
    Der Gebraucht-Motorrad-Markt findet von Freitag, 23. Januar bis Sonntag, 25. Januar 2026 in Verbindung mit der Ausstellung „MOTORRADWELT BODENSEE 2026“ auf dem Messegelände Friedrichshafen statt.
    Öffnungszeiten:
    Freitag + Samstag 09:00 - 18:00 Uhr und Sonntag 09:00 – 17:00 Uhr. 
    Veranstalter ist die Messe Friedrichshafen GmbH, Neue Messe 1, 88046 Friedrichshafen.
     
  2. Umfang des Marktes
    Private Eigner sowie Händler sind eingeladen, ihre gebrauchten Motorräder auf dem Gebraucht-Motorrad-Markt zum Verkauf anzubieten. Der Preis pro Motorrad beträgt EUR 70,00 inkl. MWSt.. Jeder Verkäufer erhält einen Standplatz auf einer Gemeinschaftsfläche, einen Ausstellerausweis und einen Parkschein. Alle Fahrzeugdaten (Keine persönlichen Daten!) werden auf der Website der MOTORRADWELT BODENSEE veröffentlicht. Voraussetzung ist, dass die Anmeldung bis spätestens Sonntag, 11. Januar 2026 vorliegt.
     
  3. Anmeldung und Bestätigung
    Die Anmeldung zum Gebraucht-Motorrad-Markt ist mittels Online-Formular durchzuführen. Nach Eingang der Anmeldung erhalten Sie eine E-Mail-Bestätigung.
     
  4. Zulassung und Zahlungsmodalitäten
    Die Zulassung für den Gebraucht-Motorrad-Markt und die Veröffentlichung der Fahrzeugdaten erfolgt im Januar 2026. Mit den Zulassungsunterlagen erhalten Sie die Bestätigung des Standplatzes und Ihre Rechnung. Die Rechnung ist sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig. Ausstellerausweis und Parkschein erhalten Sie nach Zahlungseingang per E-Mail. Nach der Zulassung können keine Gebühren mehr erstattet werden. Darüber hinaus gelten die „Allgemeinen Teilnahmebedingungen“ sowie die Teilnahmebedingungen „B“. Erfüllungsort ist Friedrichshafen, Gerichtsstand Tettnang. 
     
  5. Anlieferung der Motorräder
    Donnerstag, 22. Januar 2026 von 16:00 – 20:00 Uhr; andere Anlieferzeiten nach Absprache möglich.
     
  6. Abholung
    Ab Sonntag, 25. Januar 2026 nach Messe-Ende (von 17:00 – 20:00 Uhr). Für nicht abgeholte Motorräder besteht messeseits keine Haftung.
     
  7. Haftung
    Die Ausstellungsleitung haftet für keinerlei Schäden, weder am Ausstellungsgut noch Dritten gegenüber (Diebstahl, Beschädigung etc.). Auf Antrag (Formular bitte separat anfordern!) kann für die Ausstellungszeit eine Versicherung abgeschlossen werden. Die Motorräder werden während der Ausstellungszeit messeseits betreut. Während der Nachtzeit wird die Halle von einem Wachschutzdienst bewacht.
     
  8. Verkaufsvorgang
    Das Verkaufsobjekt sollte, wenn möglich, während der ganzen Ausstellungsdauer vom Verkäufer selbst betreut werden. Das Verkaufsobjekt muß deutlich mit den erforderlichen technischen Angaben und dem Verkaufspreis sowie der Anschrift des Besitzers ausgezeichnet sein. Der Veranstalter stellt dem Verkäufer ein Datenblatt zur Verfügung.
     
  9. Sicherheitsbestimmungen
    Kraftstofftanks von Motorrädern etc. dürfen mit höchstens 5 Liter Kraftstoff befüllt sein. Die Tankdeckel sind so zu verschließen, dass sie von Unbefugten nicht geöffnet werden können. Das Betanken in den Hallen ist verboten. Die Batterie muss abgeklemmt sein.

 

Oktober 2025

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